Düsseldorf, 19.09.2017 (lifePR) - Nach Angaben der ARAG Experten gilt ein Busfahrer, der ohne eigenen Bus für ein Reise- und Omnibusunternehmen unterwegs ist, als abhängig Beschäftigter. Daher muss das Unternehmen für ihn Sozialabgaben zahlen. In einem konkreten Fall argumentierte das ...