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3 Du hast nicht verstanden was gemeint war. Es geht nicht um die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, sondern um den Aufruf zu Straftaten usw. Denn die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit hat auch Grenzen, nämlich immer dann, wenn man in Rechte anderer eingreift. Beispiel: Aufruf zu Straftaten könnte gegen GG2 körperliche Unversehrtheit führen. Entsprechend ist es keine Meinungsfreiheit mehr. Nicht alles was als Meinung tituliert wird, ist auch eine Meinung!