Berlin (dpa) - Zur Abwehr erheblicher Gefahren soll die Bundeswehr verdächtige Drohnen künftig auch abschießen dürfen. Das sieht ein Entwurf für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vor, der den Streitkräften auch «Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge» ermöglicht, um einen besonders […] mehr

Kommentare

11Samderi11. Januar 2025
[...] in der aktuellen Bedrohungslage an. Daher wirkte deine sarkastische Kritik in @1 auf mich eher wie Polemik, da man meiner Meinung nach hier erst hätte kritisieren werden müssen, wieso erst jetzt die Initiative vom Gesetzgeber erfolgt, während die Grundproblematik schon länger bekannt ist. Denn dass es einen rechtlichen Rahmen geben muss, ist dir ja bewusst. Niemand hätte vor 2022 gedacht, dass kleine UAV, auch für uns, so eine große Rolle in modernen Kriegen sein könnten.
10Samderi11. Januar 2025
@7 @8 @9 Ich kann deine Reaktion verstehen und auch das Ärgernis. Aber als ehemaliger Soldat weißt du ja auch, dass du beim Wachdienst nicht einfach deine G36 anlegen kannst, um ein UAV zu bekämpfen. Niemand möchte in der Befehlskette für die Schussfreigabe den Kopf hinhalten müssen, ohne dass die rechtlichen Folgen (und Haftungsgründe) geklärt sind. Das Problem der UAV besteht länger, da hast du recht. Dass erst JETZT was dagegen unternommen wird, sehe ich auch als fahrlässig [...]
9truck67610. Januar 2025
(3) , und dass es mitunter einfach zu lange dauert, bis dringend erforderliche Schritte gemacht werden. Hier explizit das "Drohnenproblem", welches ja nicht erst seit gestern besteht. Ich war, durch den Artikel, schlicht perplex darüber, dass dahingehend offensichtlich noch nichts passiert ist, und habe das spontan-sarkastisch zu Ausdruck bringen wollen.
8truck67610. Januar 2025
(2) Hätte ich nicht erwartet! Was mich aber sehr wundert, ist, dass scheinbar niemand die krasse Überspitzung meines Posts als Sarkasmus erkannte. Gut - passiert hier öfters, und ich hätte es vielleicht gleich deutlicher machen sollen? Ich hatte halt gehofft, dass man es erkennen würde. Mea culpa. Worauf ich mit dem Post hinweisen wollte, ist, dass die deutsche Bürokratie, besonders in der Verteidigung, zu hochkritischen Situationen führen kann, (3)
7truck67610. Januar 2025
Ok, dann eine Erklärung für alle. Ich habe meine 18Monate Wehrdienst abgeleistet und mich mein ganzes Leben auch weiterhin ständig über unsere Landesverteidigung, BW, unser Rechtssystem und aktuelle Politik informiert. Ich bin durchaus in der Lage die Vorgänge der letzten Zeit militärisch, rechtlich und politisch einzuordnen. Und ich bin auch ehrlich positiv überrascht, dass auf meinen Post @1 hin so schnell Posts mit richtigen Darstellungen der rechtlichen Situation etc. kamen. (2)
6Sonnenwende10. Januar 2025
@5 was für ein Quatsch-Kommentar, der nicht als Ironie gelten kann, weil du Dinge zu "ironisieren" versuchst, die gar nicht bestehen. Informiere dich doch bitte erst mal über unser sehr liberal–demokratisch definiertes Verteidigungsprocedere, @3 hat es bereits skizziert. Es ist sinnvoll, dass hier das Parlament die letztendliche Entscheidungsbefugnis hat. Die Bundesregierung will das per Gesetzesentwurf ins Parlament bringen, das ist das erforderliche Procedere, nichts anderes ist hier gemeint.
5truck67610. Januar 2025
Sehr geehrter Herr Putin. Angesichts der augenblicklichen Rechtslage hierzulande bitten wir freundlichst darum, etwaige geplante Aktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland vorerst nicht umzusetzen. Wir versichern im Gegenzug, Sie über den Ausgang und die zeitlichen Rahmenbedingungen der Ergebnisse unserer Beratungen dazu rechtzeitig zu informieren. mfG Scholz (Bundeskanzler) *Wer Sarkasmus findet darf ihn behalten
4Sonnenwende10. Januar 2025
@3 ... was auch absolut richtig so ist, @1 ,2
3Samderi10. Januar 2025
@1 Viel Polemik für diesen Grad von Unwissenheit. Der Rechtsrahmen für den Einsatz der Waffe muss gegen gewisse Bedrohungslagen definiert und autorisiert werden. Sonst könnte ja das Militär eigenständig und unkontrolliert agieren. Selbst der Verteidigungsfall bei einem Angriff ist rechtlich klar definiert ( Art. 115a GG) und muss durch den Bundestag (wie für eine Parlamentsarmee üblich) festgestellt werden (in Ausnahmefall gibt es auch die "Formale Feststellung").
2nierenspender10. Januar 2025
@1 das ist halt Deutschland, ich hätte auch erwartet wenn ne unbekannte Drohne über Militäreinrichtungen, Kraftwerken o.ä. rumfliegt wird die runtergeholt und fertig, aber dann muss man bestimmt 20 Formulare zur Begründung, ne Untersuchung, nen Medienshitstorm und am Ende noch Schadensersatz des Besitzers fürchten.
1truck67610. Januar 2025
Wie? Die Regierung muss der Bundeswehr erst "erlauben" Waffen zur Verteidigung einzusetzen? Ich fasse es nicht! 🫢