
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst die Anträge gegen die Sondersitzungen des scheidenden Bundestages abgewiesen. In Karlsruhe kamen die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass die Ansinnen der Antragsteller unbegründet seien. Die Entscheidung bringt rechtliche Klarheit in puncto der
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