
Karlsruhe (dts) - Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen das europäisch-kanadische Handelsabkommen Ceta zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerden und ein Antrag im Organstreitverfahren zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens seien nur teilweise zulässig gewesen, teilten
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