
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts stattgegeben. Das Urteil habe das religiöse Selbstbestimmungsrecht des Arbeitgebers verletzt, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss
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