Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht prüft die Zulässigkeit des geplanten SPD-Mitgliederentscheids zur großen Koalition. Es hat fünf Anträge gegeben, das Votum zu untersagen. Zuerst hatte die «Rheinische Post» darüber berichtet. Dem Bericht zufolge gibt es Zweifel, ob sich die von der SPD ...

Kommentare

(24) baffi · 06. Februar 2018
@20: Die Abgeordneten der SPD haben sich aber doch mindestens genauso frei dazu entschieden den Mitgliederentscheid zu akzeptieren, wie Abgeordnete anderer Parteien ihre Parteitags- oder meinetwegen auch Parteivorstandsbeschlüsse akzeptieren. Auf irgendeine Weise müssen sich ja Mehrheiten finden.
(23) smufti · 06. Februar 2018
@22: sorry hast recht! Weisst aber genau was ich meine ;-)
(22) Kelle · 06. Februar 2018
@21: Blockwart, nicht Bockwart.
(21) smufti · 06. Februar 2018
@19: genau du als Bockwart kanns t das unmöglich so stehen lassen.....aber egal, es ist schwierig mit dir zu diskutieren......sei weiter selbstgerecht und halte dich und dein Motorrad für die geilsten....alles andere kann deinen hohen Ansprüchen eh nicht gerecht werden! Bist der beste.....wie kann man das NICHT sehen!
(20) Marc · 06. Februar 2018
@15 hier findet jedoch noch eine Art Nachwahl statt. Grundsätzlich müssen sich die gewählten Abgeordneten einigen. Sie machen die Abstimmung jedoch zur Bedingung und nehmen es nicht lediglich als vorgegebene Richtung. Es ist eine indirekte parlamentarische Koalitionswahl.
(19) Kelle · 06. Februar 2018
@17: Du pöbelst rum ohne selbst was zu tun. Was soll man da respektieren?
(18) k293295 · 06. Februar 2018
@7: "jenseits aller Gesetze" hat gefälligst gar nix zu laufen!
(17) smufti · 06. Februar 2018
@14: das war mal wieder eine richtige Kelle......gleich persönlich werden und dumm anmachen! Hast noch vergessen mich Nazi, rechtes Gesocks oder AfDler zu nennen......bin ich dir so wenig wert? Und du siehst dich auch als Retter des Abendlandes! Es wäre schön, wenn du andere und ihre Meinung mal respektieren könntest und nicht immer persönlich werden würdest! Ist das echt zuviel verlangt?
(16) k293295 · 06. Februar 2018
@13: Vor der GroKo 2013 gabs auch Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht gegen das damalige SPD-Mitgliedervotum. Die wurden aber vom Gericht verworfen. @15: Wenn die (SPD-)Bundestagsabgeordneten Frau Merkel nicht zur Kanzlerin wählen, können die SPD-Mitglieder vorher beschlossen haben, was sie wollen, dann gibts keine GroKo.
(15) baffi · 06. Februar 2018
@12: Laut Artikel 21 des Grundgesetzes wirken die Parteien an der Willensbildung des Volkes mit. Wenn sich nun die Vertreter der SPD im Bundestag entscheiden, ihre Zustimmung zu einer Koalitionsvereinbarung vom Willen ihrer Partei abhängig zu machen, kann ich keine Verfassungsprobleme erkennen. Zudem haben sich auch die Wähler der SPD nicht unbedingt für einzelne Abgeordnetete, sondern eher für die Programmatik der Partei entschieden (hoffentlich).
(14) Kelle · 06. Februar 2018
@11: Weil Du große Klappe hast, aber den Arsch nicht hochbekommst, das ist der Hintergrund.
(13) anddie · 06. Februar 2018
Komisch dass bei der letzten GroKo keiner was gegen das Mitgliedervotum hatte.
(12) Marc · 06. Februar 2018
@3 es ist in meinen Augen eben nicht verfassungskonform wenn eine teilweise nicht mal bundestagswahlberechtigte Masse an Menschen plötzlich über "parlamentarische Inhalte" abstimmen darf.
(11) smufti · 06. Februar 2018
@8: in keiner Partei!?! Was ist der Hintergrund der Frage?
(10) FichtenMoped · 06. Februar 2018
Der SPD-Mitgliederentscheid ist damit eine bessere, nicht bindende, Meinungsumfrage. Jeder Abgeordnete kann (und sollte) selber entscheiden, ob er auch der Meinung der Parteibasis ist.
(9) tastenkoenig · 06. Februar 2018
@7: Der Kritikansatz der Kläger ist, dass die SPD ihre Parteimitglieder - die mitnichten das Volk darstellen - etwas entscheiden lassen, das eigentlich die dazu legitimierten Volksvertreter, sprich die Abgeordneten im Bundestag zu entscheiden hätten. Denn die sind laut GG frei in ihrer Entscheidung und dürften eigentlich nicht durch ihre Partei zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichtet werden. Im Grunde also sollen so die Vertreter des Volkes(!) ggü. den Parteien gestärkt werden.
(8) Kelle · 06. Februar 2018
@7: Ahja. Interessant. In welcher Partei bist Du aktiv?
(7) smufti · 06. Februar 2018
@6: jenseits aller Gesetze bin ich der Meinung, dass eine Partei sprich die Mitglieder entscheiden sollten, ob sie hinter der Entscheidung der Parteiführung stehen. Was sollte moralisch dagegen sprechen? Dass Einträge eingehen das zu untersagen zeigt mir, dass es irgendwelchen Leuten (wer bringt solche Anträge ein?) scheissegal ist, was die Parteibasis (ist ja keine Volksbefragung) denkt, Hauptsache einige wenige kriegen Ministerposten und evtl eine Anstellung in der Wirtschaft danach!
(6) Canga · 06. Februar 2018
na das wir in einer demokratie leben, aber in einer repräsenativen demokratie.. dass heisst du und ich als wähler und als volk entscheiden, wer unsere meinung vertritt... ich kann deine aussagen nicht so richtig einordnen. schimpfst du auf die parteien? schimpfst du auf das wahlsystem? mit was bist du unzufrieden.
(5) smufti · 06. Februar 2018
@4: was willst du uns jetzt mit dem Link sagen?
(4) Canga · 06. Februar 2018
(3) smufti · 06. Februar 2018
Ja genau, wo kommen wir denn da hin, wenn in eriner DEMOkratie das VOLK entscheidet.....soweit kommts noch! Nicht mit dem deutschen Michel, da wird erst mal geklagt! Alle 4 Jahre wählen und dann bitte die Schnauze halten, damit man möglichst ungestört mit den Lobbyisten regieren kann! /ironie off Bei sowas denk ich manchmal wir haben genau die regierung, die wwir verdienen!!!!!!
(2) tastenkoenig · 06. Februar 2018
Das gleiche könnte man dann aber auch über den Parteitag sagen, der für die CDU entscheiden soll. Dessen Delegierte sind ja auch Vertreter der Partei und nicht (alle) in den Bundestag gewählt.
(1) Marc · 06. Februar 2018
Ich hatte das auch schon in Zweifel gestellt und finde gut, dass das mal überprüft wird.
 
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