Karlsruhe (dts) - Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben heute die Verhandlungen darüber begonnen, ob die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren verfassungsgemäß sind. Der Maßstab sei "ein menschenwürdiges Dasein", so Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Kinder erhalten derzeit ...

Kommentare

(4) dream0403 · 20. Oktober 2009
Ich bin genau Deiner Meinung @1, ich bin auch für die Einführung von Gutscheinen, damit es auch wirklich bei den Kindern ankommt. Vielleicht sollte man mal Buch führen, was die Kinder im Monat so wirklich benötigen. Mit dem Hartz-IV Satz zuzüglch des staatlichen Kindergeldes ist ein Kind mehr als versorgt. Anders sieht es meiner Meinung nach bei Hartz IV von Erwachsenen aus. Ein alleinstehender Hartz IV Empfänger kann davon nicht leben
(3) vaultboy · 20. Oktober 2009
Oder den Kindern mal ein Eis ausgeben. Es gibt nicht nur die schwarzen Schafe, auf denen rumgeritten wird bis die Guten Eltern auch nix mehr kriegen.
(2) k875 · 20. Oktober 2009
Na dann können sich ja Papa und Mama ein Paar Kästen Bier und ein paar Schachteln Zigaretten mehr gönnen...
(1) NolensVolens · 20. Oktober 2009
Erfahrung unseres Selbsthilfevereins: Einem Großteil der H4-Empfänger geht es nicht um mehr Geld für ihre Kinder.Mehr Geld?Ja. Aber zur freien Verfügung!Um den Kindern solcher Familien wirklich zu helfen,wäre ich für Nahrungs-, Kleidungs-und Bildungsgutscheine in festgesetzter Höhe-statt Geld! Damit die Förderung wirklich bei den Kindern ankommt.Bei uns wurde es ausprobiert:Ein Verbund von Musikvereinen hat versucht,Gutscheine für Unterricht übers Amt zu verteilen. 2% wurden genutzt! Alles Lüge!
 
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