Karlsruhe (dts) - Das Bundesverfassungsgericht hat Gegner der Impfpflicht für das Pflege- und Klinikpersonal abblitzen lassen. Ein Eilantrag gegen die Umsetzung wurde abgelehnt, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.[…] mehr

Kommentare

5LoneSurvivor11. Februar 2022
@3 Woher nimmst Du die Annahme, dass 10 bis 15% dann nicht mehr arbeiten können? Die Leute können sich jederzeit impfen lassen und bleiben dann arbeitsfähig.
4Kluex11. Februar 2022
@3 Bei der Entscheidung ging es nicht um die Folgen. Deine Ausführungen sind sicher richtig, das will ich nicht abschreiben. ob diese Teilimpfpflicht sinnvoll ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.
3Fan201611. Februar 2022
@2 hast Du aber schon mal überlegt, was passiert, wenn 10-15% in der Pflege nicht mehr Arbeiten können? Meine Frau ist in der Pflege und geboostert. Die kriechen aber schon wegen Mitarbeiterknappheit auf dem Zahnfleisch und sind psychisch und physisch an der Grenze. Wenn das dann so kommt, werden einige krank vor Arbeit und die Versorgung der Pflegebedürftigen ist nicht mehr gewährleistet. Und was dann? Sollen dann Langzeitarbeitslose ohne Pflegeerfahrung auf die Bedürftigen losgelassen werden?
2Kluex11. Februar 2022
richtige Entscheidung. Alles weitere kann man dann im Hauptverfahren klären.
1LoneSurvivor11. Februar 2022
Sehr gut!