Karlsruhe (dpa) - Die umstrittene Mietpreisbremse für besonders begehrte Wohngegenden ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, teilte das ...

Kommentare

(6) Todt · 21. August 2019
@4 danke!
(5) hhe · 21. August 2019
die grünnen an dei macht!!
(4) thrasea · 21. August 2019
@3 Ja, du liest das falsch. Die Schlagzeile lautet: Kein Schutz FÜR Wucher.
(3) Todt · 21. August 2019
Die Schlagzeile "Kein Schutz vor Wucher..." ist doch verdreht - Karlsruhe hat doch die Mietpreisbremse bestätigt, also gibt es doch einen Schutz - oder lese ich da was nicht richtig?
(2) garfield5607 · 20. August 2019
@ 1 Es muss doch Ausnahmen geben, sonst können doch die großen, die immer an die Parteien etc. spenden keinen Profit mehr machen. Dann leben wir ja irgendwann in gleich möbilierten Einheitswohnblocks. Da kann dann nur die EU helfen, die meint das wäre ...widrig, so wie die Maut, dann gehts plötzlich nicht mehr.
(1) Gommes · 20. August 2019
wenn ich schon lese ausnahmen hab ich kein bock mehr weiter zu lesen
 
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