Berlin - Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Lars Castellucci, ist für schärfere Regeln bei der Suizidhilfe. Es gebe derzeit "einen Zustand, der Missbrauch Tür und Tor öffnet", sagte der SPD-Politiker dem "Spiegel". "Das müssen wir dringend ändern." Zusammen mit anderen ...

Kommentare

(4) Pontius · 12. Oktober um 14:00
@3 Wie gesagt, den Begriff Suizid kann man wohl am ehesten mit 'alles vor' dem Zeitpunkt des Endes des natürlichen Lebens begrenzen, dein Punkt mit den lebensverlängernden Maßnahmen ist ja danach angesiedelt.
(3) eubbw · 12. Oktober um 13:55
@ Danke für die Differnzierung. Aber wenn die Beatmung abgestellt wird, keine künstliche Ernährung oder keine Wiederbelegung stattfindet, hilft es mir doch auch beim Sterben.
(2) Pontius · 12. Oktober um 13:48
@1 Nein, die Patientenverfügung regelt das Recht auf Selbstbestimmung vor allem bei lebensverlängernden Maßnahmen - also über das natürliche Leben hinaus. Bei der Suizidhilfe geht es um das Beenden des Lebens vor dem natürlichen Ende.
(1) eubbw · 12. Oktober um 13:29
Kann ich das nicht schon über die Patientenverfügung für mich regeln?
 
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