
Der Deutsche Bundestag hat mit einer jüngst verabschiedeten Gesetzesänderung deutlich schärfere Strafen für sogenannte „Wegwerf-Agenten“ beschlossen. Diese Akteure, die im Auftrag ausländischer Mächte Sabotageakte durchführen, müssen künftig mit Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren rechnen, sollte
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