
Doppelte Ordnungsgelder, strengere Regeln Das neue Abgeordnetengesetz sieht vor: Wer im Bundestag durch „schwerwiegendes Fehlverhalten“ auffällt, zahlt künftig 2.000 statt bisher 1.000 Euro – bei Wiederholung 4.000 Euro. Erhält ein Abgeordneter innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe,
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