Berlin - Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Anders als zuletzt sollen Zuwanderer mit besonderen Integrationsleistungen nicht mehr bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen können. Künftig soll einheitlich erst ...

Kommentare

(1) BobBelcher · 08. Oktober um 19:00
Will mir nicht in den Kopf. Die schnelle Einbürgerung konnte nur bekommen, wer die Sprache beherrscht, einen guten Job hat und sich sozial engagiert. Warum soll man die Leute nicht schnell einbürgern, statt nach 7 Jahren jeden x beliebigen zu nehmen? Wir verlangen von Ausländern, dass sie sich anpassen. Aber wenn sie es dann tun, haben sie auch nichts gewonnen.
 
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