Berlin (dpa) - Polizeibehörden und Zoll können in Datenbanken der deutschen Sicherheitsbehörden aktuell auf mehr als 5,8 Millionen Gesichtsbilder zugreifen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Innenexperten Andrej Hunko hervor. Der Bundestag diskutierte heute […] mehr

Kommentare

2flowII30. Januar 2020
@1 terroristen und kinderschaender. damit wird doch alles begruendet
1AS130. Januar 2020
Diese Technologie darf nicht zum Einsatz kommen, klarer Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, damit Grundrechtsverstoß. Ich kann mir keine Gesetzesformulierung vorstellen, die eine so deutliche Einschränkung eines Grundrechts verfassungskonform darstellen kann. Und das ist auch gut so.