Berlin (dpa) - Für den Kampf gegen die Pandemie im Herbst und Winter soll die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken die wichtigste Messlatte sein. Das sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, die der Bundestag am Dienstag beschlossen hat. Die Länder sollen damit - sowie anhand ...

Kommentare

(18) k63932 · 08. September 2021
@14: Oftmals geht es bei Impfgegnern ums prinzipielle. Aka: "Der Staat hat mir nichts vorzuschrieben, basta". Wissenschaftliche Ergebnisse werden dabei häufig komplett ausgeblendet oder negiert. Und ja, wer so ein Verhältnis zur Wissenschaft hat hat meines Erachtens in vielen Berufen schlicht nichts verloren. Bissle was anderes ist es bei diffusen Ängsten (die übrigens häufig genug von Impfgegnern geschürt werden!), aber hier kann u.U. ein Psychologe helfen.
(17) k63932 · 08. September 2021
@13: Nein, eine Maske ist alleine häufig eben _kein_ ausreichender Schutz. Und natürlich kann der Kantinenbetreiber 2G einführen, wenn er möchte. Er hat schließlich das Hausrecht. Die Kantine ist nur ein zusätzliches Angebot, keine Pflichtveranstaltung.
(16) MrBci · 07. September 2021
Das wird Spannungen geben
(15) 17August · 07. September 2021
@13, da die Maske Dritte schützt ist dem Schutzbedürfnis Rechnung getragen. Kantinen mit 3G halte ich für zulässig bzw. sogar für sinnvoll. 2G - wie Du richtig schreibst - führt zu Ausgrenzungen und dürffte daher keinen rechtlichen Bestand haben (anders als z. B. in der Gastronomie, 2G halte ich auch da für bedenglich, aber durchsetzbar).
(13) k63932 · 07. September 2021
@12: Was hat die Maske mit ner Aussage, ob man geimpft ist, zu tun? Und in vielen Verträgen dürfte ein Passus drinne sein, dass sich die Mitarbeiter um seine Gesundheit kümmern und die Gefährdung anderer minimieren müssen. Eine Variante wäre z.B. auch, dass Kantinen nur mittels 3G oder noch besser 2G betreten werden dürfen (das kann der AG frei entscheiden). Wer es dann innerhalb seiner 30 Minuten Mittagszeit nicht schafft was ordentliches zu essen oder ausgegrenzt wird hat eben Pech gehabt.
(12) 17August · 07. September 2021
@10, die lästigen Masken tragen wir, DAMIT keine unnötige Gefahr für die Kunden ausgeht. Die OP-Masken GEFÄHRDEN den Träger. Es gibt Tätigkeiten, bei denen man keine Maske tragen kann, dann stimme ich Dir insoweit zu. Es gibt Tätigkeiten, wo anderes schwerer wiegt (alles mit Kontakt mit Kindern z.B.). Dies liegt aber in der Organisationsgewalt des AG; ergo voller (Grund-)-Lohnanspruch.
(11) k63932 · 07. September 2021
Auch stellt sich die Frage, ob so jemand überhaupt charakterlich geeignet ist, in solchen sensiblen Bereichen zu arbeiten, wenn er sich der Impfung grundlos verweigert, obwohl ihr Nutzen wissenschaftlich wahrlich mehr als genug belegt ist. Zumal wenn er dann auch noch bei den Kunden gegen die Impfung agitiert und sie dadurch noch mehr gefährdet.
(10) k63932 · 07. September 2021
@9: Och, da geht schon einiges mehr. Schließlich ist der ungeimpfte eine unnötige Gefahr für die Kunden. Min. eine Versetzung in die Verwaltung ist drin - wo es dann z.B. auch keine Zulagen gibt. Oder das vorzeigenmüssen regelmäßiger Schnell- oder besser noch PCR-Tests. Aber mittels der Begründung der unnötigen Gefahr dürfte noch so einiges mehr gehen.
(9) 17August · 07. September 2021
@8, wenn das mal immer so einfach wäre!! Nicht selten ist ein Gestz mit anderen nicht konvertibel, hier beispielsweise das Tarifrecht bzw. die Anlehnung an Tarifen. Ohne Impflicht kann es bei einer Nichtbejahrung der Frage nur bezahlte Freistellung geben.
(8) anddie · 07. September 2021
@4: Das kommt dann wohl zuerst mal auf die genaue Formulierung im Gesetz an. Und dann auf die Tatsache, was Gerichte dazu sagen (nachträgliche Änderung der Rahmenbedingungen zum Nachteil des Arbeitnehmers). Wobei der Arbeitgeber vermutlich in so einem Verweigerungsfall einfach davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer dann nicht geimpft ist. Wird dann nur spannend, wie der Arbeitgeber damit dann umgeht. In den kritischen Berufen kann er nicht einfach neue Leute aus dem Hut zaubern.
(7) deBlocki · 07. September 2021
@6 Das meine ich ja, es muss tatsächlich doch auch noch die Möglichkeit der Antwortverweigerung geben, ohne Konsequenzen zu spüren. Ist auch die Frage, ob der bestehende Arbeitsvertrag ohne diese Auskunftspflicht nicht nach wie vor gültig ist.
(6) 17August · 07. September 2021
@4, dem Fragerecht kommt arbeitsrechtliche eine besondere Rolle zu! Vieles DARF er nicht fragen (z. B. Behinderung, Gewerkschaft). Macht er es trotzdem, hat der Arbeitnehmer eine Recht auf Lüge. Wenn der AG fragen darf, hat er Anspruch auf eine wahrheitsgemäße Antwort. Problem ergibt sich also, wenn der AN eine Antwort verweigert. Das werden die ArbG zu klären haben.
(5) k31604 · 07. September 2021
Wie wäre es, wenn die Regierung auch mal berücksichtigen würde, wie lausig im Pflegesektor weiterhin bezahlt wird und dass ein Mangel an Intensivbetten und -plätzen auch durch den stetigen Abbau kommt und wenn dann dadurch knapp wird! @4 Gute Nachfrage - zumal wir ja auch ausreichend Lehrer & Erzieher haben, um nur die Geimpften einzustellen! :-P
(4) deBlocki · 07. September 2021
"Außerdem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind." Muss der Arbeitgeber denn auch antworten? Und was passiert dann im Falle einer Kündigung?
(3) Marc · 07. September 2021
Soweit ist das aus meiner Sichtok, aber: "Daher könne es aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikörperstatus «unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen»." Wird dann jetzt regelmäßig der Antikörperstatus überprüft?!
(2) raffaela · 07. September 2021
Ich befürchte, dass das Ganze jetzt noch komplizierter und unübersichtlicher wird wie es jetzt schon ist. Wir haben uns an die Inzidenz-Zahlen gewöhnt und können alle damit umgehen. Nun wird abgewartet, ob diese Inzidenzen in 5 Wochen auf der Intensivstation landen? Dazu noch die Impfquote? Und wenn ich lese, dafür sind dann die Länder zuständig, ist das Chaos doch jetzt schon vorprogrammiert. Jeder kocht dann wieder sein eigenes Süppchen.
(1) 17August · 07. September 2021
Versuchskaninchen war falsch. Probefischchen passt eher. Man geht also jetzt dazu über, wie bei der Vergiftung von Fischen, vorzugehen. Wenn zu viel Gift im Fisch ist, wird nicht die Giftzuführung ins Wasser gestoppt, sondern es werden die Grenzwerte heraufgesetzt, dann passt das wieder.
 
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