Berlin (dpa) - Nach einigen Änderungen will der Bundestag am Vormittag das Mindestlohngesetz verabschieden. Mit der Regelung steigt zum 1. Januar 2015 der Lohn auf mindestens 8,50 Euro in der Stunde. Ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren sowie Langzeitarbeitslose für sechs Monate bei Aufnahme […] mehr

Kommentare

2spreepirat03. Juli 2014
@1 : wie gehabt bei allen "gesetzen" mit der uns die pfeifen beglücken. aber die jungs und mädels müssen halt bis 2017 durchhalten, dann gilt er für alle, ohne ausnahme... ;-)
1Muschel03. Juli 2014
Dann werden garantiert aus eingestellten Langzeitarbeitslosen nach 6 Monaten wieder Kurzzeitarbeitslose. Toll. Wieder mehr Futter für den Niedriglohnsektor. *würg*