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2 nein, es geht um das prinzip. sie hat geld des arbeitegebers geklaut und ich finde es durchaus gerechtfertigt, dass man in diesem falle einer person kündigt, die beruflich mit geld zu tun hat. und die summe ist dabei egal, es begründet ja auch den verdacht, dass sie es schon häufiger getan haben könnte und stört das vertrauensverhältnis. ich finde das urteil bedenklich. freibrief zum klauen, kann ja nur ne abmahnung geben. @
5 nicht abgeholtes pfand ist ein gewinn des ag -> diebstahl