Erfurt (dpa) - Die umstrittene Kündigung einer Kassiererin wegen 1,30 Euro ist vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt aufgehoben worden. Bei der Verhandlung ging es darum, ob die fristlose Entlassung der als «Emmely» bekanntgewordenen Berlinerin verhältnismäßig war. Sie soll zwei liegengebliebene ...

Kommentare

(13) dream0403 · 10. Juni 2010
die Boneinlösung war Diebstahl und nichts anderes...die Entlassung jedoch unverhältnismässig. Eine Abmahnung hätte es auch getan, aber selbst wenn sie wieder eingestellt wird, in diesem Laden wird sie nicht mehr lang verweilen, weil das Vertrauensverhältnis gestört ist. Eigentlich müsste sie für Dummheit bestraft werden und nicht für Einlösung der Bons.
(12) DerHesse · 10. Juni 2010
Warum sind liegengebliebene Pfandbons Diebstahl? Der Laden bekommt ja sein Geld, und der Kunde, der die hat liegen lassen is halt zu doof gewesen die ordentlich mitzunehmen. Wenn ich die Pfandflaschen, die an Autobahnraststätten im Müll liegen auch mitnehme und einlöse, ist das dann auch Diebstahl? Aber wen hab ich bestohlen? Die Müllabfuhr? Die Autobahnmeisterei? oder den Deppen, der die hat liegen lassen?
(11) do1jz · 10. Juni 2010
@7 *schmunzel* Dem ist nichts hinzuzufügen :)
(10) exDelphi · 10. Juni 2010
Diebstahl lohnt sich wieder \o/
(9) Samaka · 10. Juni 2010
@1 @3 @4 @6 genaugenommen hat der Verdacht bestanden, daß sie 2 Bons, die ein Kunde verloren hatte, eingelöst hat. Das war ja noch nichtmal erwiesen das dem so tatsächlich war.
(8) Stiltskin · 10. Juni 2010
Nur gut, daß Deutschlands höchstes Arbeitsgericht, und nicht Stammtischjuristen diesen Fall entscheiden mußten. Hier ging es schlicht und ergreifend um die Verhältnismäßigkeit bei der Wahl der Sanktionen. Zuerst einmal hätte die Mitarbeiterin ermahnt werden müssen, ein Verweis wäre möglich gewesen. Und an alle gerichtet, die die Entlassung korrekt finden- ich hoffe doch, niemand von euch hat je einen Bleistift, Radiergummi, Lineal oder Schrauben vom Arbeitsplatz mitgehen lassen!
(7) k380683 · 10. Juni 2010
Wenn man sich die Kommentare hier wieder ansieht, dann ist das Wort "Verhältnismäßigkeit" offenbar auch schon zum Fremdwort mutiert?! Das Urteil sagt nichts anderes, als dass die fristlose Kündigung unverhältnismäßig hoch/hart war ... niemand hat das Vergehen für gut oder richtig befunden. #6: genau, und alle Temposünder werden ab 5km/h drüber erschossen; es besteht ja der Verdacht, dass er/sie schon 10 oder 15 km/h zu schnell war oder werden könnte O.o
(6) tripleeight · 10. Juni 2010
@2 nein, es geht um das prinzip. sie hat geld des arbeitegebers geklaut und ich finde es durchaus gerechtfertigt, dass man in diesem falle einer person kündigt, die beruflich mit geld zu tun hat. und die summe ist dabei egal, es begründet ja auch den verdacht, dass sie es schon häufiger getan haben könnte und stört das vertrauensverhältnis. ich finde das urteil bedenklich. freibrief zum klauen, kann ja nur ne abmahnung geben. @5 nicht abgeholtes pfand ist ein gewinn des ag -> diebstahl
(5) flowalder · 10. Juni 2010
@SeelenQuell und @hansdiewurst1: Wo wurde in diesem Fall geklaut? Wo ist dem AG ein Schaden entstanden? Es ist doch egal, wer einen Pfandbon einlöst, ob "Emmely" oder der Kunde, der sie verloren hat. Es wäre höchstens möglich, "Emmely" wegen Unterschlagung von Fundsachen zu belangen, wenn die Abgabegrenze nicht sowieso bei 5 EUR liegen würde. Die Pfandbons mussten also nichtmal beim Fundbüro abgegeben werden. Fazit: Dem AG ist kein Schaden entstanden, also nicht mit Diebstahl vergleichbar!
(4) Spirit30 · 10. Juni 2010
Alles was einem nicht gehört und man sich dennoch aneignet ist Diebstahl! Ob es manche begreifen oder nicht. ich finds überflüssig darüber zu streiten.
(3) hansdiewurst1 · 10. Juni 2010
@1: Und nicht nur den AG. Hauptsache die Summe bleibt gering dann passiert nix weiter...
(2) k208932 · 10. Juni 2010
@1: wo ist denn das bitteschön beklauen ? die ganze sache ist eigentlich nur lächerlich !
(1) Die_Mama · 10. Juni 2010
Dann kann ja jetzt jeder seinen Arbeitgeber beklauen. @5:Der Bon ist aus dem Büro entwendet worden, war also offensichtlich schon abgerechnet. Wie nennst du es denn, wenn der dann ein zweites Mal verrechnet wird?
 
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