Berlin (dts) - Die Bundesregierung will Opfer von Gewalttaten besserstellen. "Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die soziale Entschädigung so zu verbessern, dass sich Betroffene mit ihrem Schicksal nicht mehr allein gelassen fühlen", heißt es in einer Kabinettsvorlage von Bundesarbeitsminister ...

Kommentare

(1) k293295 · 25. Juni 2019
Verhindert weiterhin jedes im Strafprozess ausgeurteilte Schmerzensgeld die Opferentschädigung nach OEG? Dann muss endlich dafür Sorge getragen werden, dass Richter in Strafprozessen KEINE Schmerzensgelder mehr ausurteilen. Nach OEG nimmt der Staat Regress beim Täter, dafür tritt das Opfer alle diese Ansprüche ab. Einen Schläger wg. eines blauen Auges und 1000 € dranzukriegen, ist für das Opfer möglich, aber nicht einen Vergewaltiger wg. dauerhafter Arbeitsunfähigkeit.
 
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