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Gutes Argument, so einleuchtend. Natürlich bekommt man bei jedem Händler, der E-Zigaretten verkauft, auch Crack, Fentanyl etc. Das darf man in Deutschland doch frei kaufen, verkaufen und konsumieren. Ist ja auch nur logisch, alles andere wäre Bevormundung und ist abzulehnen. @
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Für die Betriebsanleitung, die vor dem Trinken von Batteriesäure warnt, hätte ich dann doch gerne einen Beleg.