Berlin (dts) - Mögliche Opfer von Extremisten sollen einfacher als bisher ihre Adresse geheim halten können. "Künftig können gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt sein, dass ihre Adressen weitergegeben werden", sagte Bundesjustizministerin ...

Kommentare

(14) anddie · 17. Januar 2020
... Werbung auch noch das "Listenprivileg". Das ist jetzt glücklicherweise mit der DSGVO abgeschafft. Aber da befürchte ich, dass die Leute einfach bei Gewinnspielen und ähnliches ein entsprechendes Feld einfach ankreuzen. Wir schweifen nur etwas vom Thema Melderegister ab.
(13) anddie · 17. Januar 2020
@12: Ich war ja @3. Und ich hatte von Firmen und nicht von Parteien geschrieben. Kann sein, dass wir da am Anfang aneinander vorbeigeredet haben, da es doch Unterschiede im "Beschaffungsweg" gibt, auch wenn das Ergebnis das Gleiche ist. Ansonsten hat auch fast jeder größere Onlineshop in seiner Datenschutzerklärung drin stehen, dass bestimmte Daten zu Marketingzwecken erhoben und weitergegeben werden. Und das wird von fast allen einfach nur bestätigt. Und dann gab es bei postalischer ...
(12) Wawa666 · 16. Januar 2020
@9 eben, ich schrieb ja, Parteien erhalten Adressen für Wahlwerbung direkt aus dem Melderegister. Wollte @3 mir allerdings nicht glauben. Danke aber für den Hinweis auf Post und Bertelsmann. Hab mit denen zwar auch nix zutun, aber schon interessant, dass die Post mit Adressen handelt?!
(11) Wawa666 · 16. Januar 2020
@8 Die Ämter sind zumindest in Großstädten so schon überlastet. Dass man hier einen Monat auf einen Termin bei der Meldestelle warten muss, ist normal. Manchmal sogar 2 Monate. Wenn dann noch Zeit für Briefe draufgeht, werden die Wartezeiten nur noch länger.
(10) Mehlwurmle · 15. Januar 2020
Wenn keine Verwandtschaft nachgewiesen werden kann, dann sollte halt automatisiert ein Schreiben an den Betroffenen rausgehen, wo um Zustimmung gebeten wird. Wird die Zustimmung nicht erteilt oder es erfolgt keine Antwort, ist die Anfrage abzulehnen, fertig ist. Natürlich ist das mit entsprechenden mindestens kostendeckenden Gebühren für den Anfragenden zu unterlegen.
(9) anddie · 15. Januar 2020
@4: Die Adresshändler haben alle möglichen Quellen. Größte Adresshändler sind übrigens eine Tochtergesellschaft vom Bertelsmann Konzern und die Deutsche Post. Zu Deinem Wahlbrief. Da gibt es den §50 Abs. 1 BMG, der genau solche Auskünfte an Parteien regelt und somit war das Verhalten zwar moralisch fraglich, aber legal.
(8) schoko · 15. Januar 2020
Warum soll der Aufwand so gross so gross? Die Daten sind schon rausgesucht. Ein Standardbrief sollte dann bereit sein. Wo nur noch Adresse ,Anrede und die Daten des Fragenden eingeben werden müssen. Die Kosten dafür werden dem Fragenden in Rechnung. Wofür haben wir denn so eine umfassende DSGVO, wenn sich die Behörden nicht daran halten müssen?
(7) Wawa666 · 15. Januar 2020
@6 Das ist mir bewusst. Allerdings muss man bei Beantragung der Auskunftssperre gute Gründe nennen ("Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit"). Sollte dem Amt das nicht plausibel erscheinen, können sie sich weigern. Außerdem gilt die Sperre nicht für absolut jeden, bestimmte Organisationen können trotzdem noch die Daten erhalten.
(6) AS1 · 15. Januar 2020
@1 Du kannst jederzeit bei Deiner Meldebehörde die Weitergabe Deiner Daten untersagen.
(5) Wawa666 · 15. Januar 2020
@2 Wäre ein ziemlicher Verwaltungsaufwand, bei jeder Anfrage nach Auskunft die betroffene Person erstmal zu fragen, ob die Daten rausgegeben werden dürfen. Da müsste ja erstmal ein Brief aufgesetzt werden, der erstmal ankommen, Rückmeldung erfolgen... Außerdem bekommt derzeit der nach Auskunft Fragende die Daten dann direkt ausgedruckt (nach Zahlung einer Gebühr), also ohne Wartezeit. Mit Rückmeldung würde sich das um Wochen verschieben. Ich hätte nichts dagegen, aber manche sicherlich.
(4) Wawa666 · 15. Januar 2020
@3 Woher haben die Adresshändler die Daten, wenn man selbst noch nie an Gewinnspielen oder Derartigem teilgenommen hat? Ich hatte kurz nach meinem 18. Geburtstag (daher: noch nie irgendwo teilgenommen, keine Verträge auf meinem Namen, etc) Werbepost von der NPD im Kasten, mit dem Hinweis, man habe nach Artikel xyz meine Anschrift und mein Geburtsdatum aus dem Melderegister. Ich sei ja nun Erstwähler und man wolle mich informieren.
(3) anddie · 15. Januar 2020
@1: Nachdem die Daten nicht für Werbung verwendet werden dürfen (§44 BMG) holen sich Firmen die Adressdaten eh bei Adresshändlern. Daten über das Melderegister zu holen ist da nämlich viel zu teuer.
(2) schoko · 15. Januar 2020
So wird also die DSGVO in deutschen Behörden umgesetzt? Die Gründe die @1 genannt hat, wie Verwandtensuche etc sind ja ganz OK. Aber sollte dann nicht bei dem Gesuchten nachgefragt werden, ob der der Weitergabe zustimmt?
(1) Wawa666 · 15. Januar 2020
Wo liegen die Vorteile darin, dass derzeit jeder einfach die Daten jeder beliebigen Person abfragen kann? Sicher mag es Fälle geben, wo es nützlich ist, so an Adressdaten zu kommen, beispielsweise bei der Suche nach entfernten Verwandten oder alten Freunden. Aber mindestens genauso oft werden die Daten für unerwünschte Werbung, Betrugsmaschen oder Bedrohungen genutzt. Was spricht dagegen, die Daten nicht mehr für jeden freizugeben? Oder jedem ohne viel Aufwand eine Auskunftssperre zu erlauben?
 
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