
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat Opfern des Nationalsozialismus bei einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim bisher die Opferrente gekürzt - das Finanzministeriums hat diese umstrittene Regelung nun aufgehoben. Alle Berechtigten, die seit Januar in ein solches Heim umgezogen sind, «erhalten
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