
Berlin (dts) - Die Bundesregierung sieht im Wechsel eines früheren Rheinmetall-Managers nach Saudi-Arabien keinen Grund zur Beanstandung. Es handele sich nicht um technische Unterstützung und damit auch um keinen Verstoß gegen die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes: "Der bloße Wechsel
[…] mehr