
Berlin (dts) - Aus Sicht der Bundesregierung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit europäischem Recht vereinbar. Die EEG-Förderung und die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen stellten keine Beihilfen dar und seien folglich mit EU-Recht vereinbar, wie das
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