Berlin - Die Bundesregierung bleibt mit Blick auf die Vollstreckung eines möglichen Haftbefehls gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zurückhaltend. Die Anträge des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) würden jetzt erst einmal von dem dort zuständigen ...

Kommentare

(7) Sonnenwende · 22. Mai um 14:50
(3) Beweise gesammelt und aufgrund dieser die Haftbefehle beim Gericht beantragt. Nun müssen die Richter entscheiden, ob die Beweise ausreichend sind dafür, dass Haftbefehle ausgesprochen werden können. @6 noch mal: die Diskussion hier ging schon los, bevor diese Äußerung von Netanjahu kam. Einen Link dazu habe ich genannt. Des Weiteren verweise ich auf meine Kommentare #4 und #5
(6) Polarlichter · 22. Mai um 14:49
@4 Die Gleichzeitigkeit oder Nichtgleichzeitigkeit ist doch nur eingeschoben, weil Netanjahu es genannt hatte. Dabei spielt die Verkündung, der Zeitpunkt, überhaupt keine Rolle, sondern nur der Inhalt.
(5) Sonnenwende · 22. Mai um 14:46
(2) Sicht ist diese Überlegung auch gerechtfertigt, denn die allermeisten Leute werden nur diese Nachricht lesen und sich inhaltlich gar nicht mit den Anträgen auf Haftbefehl befassen. Übrigens: Netanyahu, das merkt man an seinen Äußerungen, hat dies auch nicht getan. Diese sind tatsächlich individuell sehr verschieden formuliert, aus meiner Sicht findet keine Gleichsetzung statt, damit muss man sich aber erst mal beschäftigen. Zum IStGH: nicht dieser, sondern der Chefankläger Kahn hat (3)
(4) Sonnenwende · 22. Mai um 14:45
@1 Baerbock hat nicht irgendwelchen radikalen Lagern nachposaunt sondern aus dem auswärtigen Amt gibt es folgende Äußerung: "Durch die gleichzeitige Beantragung der Haftbefehle ist der unzutreffende Eindruck einer Gleichsetzung entstanden“ Das ist eine Meinung, die gerade in Qualitätsmedien ebenfalls sehr kontrovers diskutiert wird: <link> . Aus meiner (2)
(3) Polarlichter · 22. Mai um 14:38
Anstatt einfach abzuwarten, hat man quasi mit "der Unterstellung der Gleichzeitigkeit" im Grunde schon das ganze hinterfragt im Sinne Netanjahu verteidigender Haltung.
(2) Sonnenwende · 22. Mai um 14:38
Was sollen sie auch anderes sagen. Ich finde die Zurückhaltung professionell.
(1) Polarlichter · 22. Mai um 14:37
Verstehe nicht, warum viele Politiker - trotz der Differenzierung des IStGH bzgl. Netanjahu und der Hamas, also dem bewussten Unterscheiden der Fälle - bewusst versuchen den IStGH in seiner Glaubwürdigkeit zu unterwandern, in dem man wie Baerbock irgendetwas aus radikalen Lagern nachposaunt wie die "Gleichzeitigkeit" der Anträge von Haftbefehlen gegen Netanjahu sowie führende Vertreter der Hamas.". Der IStGH hat beide Seiten des Krieges unabhängig ausführlich geprüft und differenziert betrachtet
 
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