Bonn - Die Masken, die der Bund zu Beginn der Pandemie gekauft hat, haben 2024 wohl noch Kosten von 57 Millionen Euro verursacht. Nicht eingerechnet sind Zahlungen an klagende Maskenhändler. Das geht aus einem regelmäßigen Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) an den Haushaltsausschuss zu Themen aus ...

Kommentare

(12) Pontius · 07. Juli 2025
@11 Daran kann sich Spahn dann vermutlich nicht mehr erinnern, wenn es zu einem U-Auschuss kommen sollte.
(11) thrasea · 06. Juli 2025
21. April, just das Emix-Angebot für 5,40 Euro pro Stück an seinen Chef. Und Spahn stimmte laut Sudhof selbst zu, per Mail, wie auch schon die »Süddeutsche Zeitung« meldete. Ein Deal als Chefsache, nicht am Anfang, sondern fast am Ende der Maskenbeschaffung, als der Druck, Masken zu bekommen, schon weitgehend raus war. All das fand auch Sudhof bemerkenswert und sah keine nachvollziehbare Begründung dafür." <link>
(10) thrasea · 06. Juli 2025
Maskenbeschaffung unter Spahn – war im Ministerium nicht auffindbar, als Sudhof danach suchte. Bevor bei Emix für 5,40 Euro pro Stück eingekauft wurde, war das Ministerium schon mit Masken für 4,50 Euro überflutet worden, und zwar so dramatisch, dass es Einkäufe für diesen Festpreis vorzeitig am 8. April abgebrochen hatte. Trotzdem, so Sudhof in ihrem Bericht, adressierte Spahns Masken-Chefbeschaffer Ingo Behnel, heute befördert zum Staatssekretär im Familienministerium, noch 13 Tage später, am
(9) thrasea · 06. Juli 2025
@8 Ja, das habe ich auch so gelesen. "Gekauft wurde offenbar blind und persönlich abgenickt vom Minister. »Das gilt insbesondere für den Vertrag vom 23./24. April 2020«, schreibt Sudhof, jenem letzten, größten und für Sudhof auch unverständlichsten Vertrag mit Emix. Am 23. und 24. April 2020 bestellte der Bund 100 Millionen Masken zum Stückpreis von 5,40 Euro, das machte zusammen 540 Millionen Euro. Der Originalvertrag oder eine Kopie – auch das gehört zu den Spezialitäten der damaligen
(8) tastenkoenig · 06. Juli 2025
Bei Lanz diese Woche hab ich den Eindruck gewonnen (Lauterbach wollte nicht so recht mit der Sprache raus und seinen Vorgänger nicht in die Pfanne hauen), dass das ganze recht dilettantisch angegangen wurde. So wurden z.B. erst auf Lieferanten-Nachfrage Qualitätskriterien festgelegt. Und auch nach dem Stopp des Open House-Verfahrens wurden auf anderem Wege noch teurere Masken gekauft, was die Argumentation vor Gericht schwierig macht. Bisher gingen daher diverse Verfahren für den Bund verloren.
(7) D_V_D · 06. Juli 2025
@5 Ist doch wie mit der Abnahme der Impfdosen danke der Dame aus der EU, die wir aus D los haben wollten. Am Ende gibt es Gerichtskosten und Kosten für Studien was passiert ist und am Ende zahlt man noch mehr.
(6) thrasea · 06. Juli 2025
@5 Der Bund hatte ja dann trotz Zusage viele Masken nicht abgenommen und Zahlungen verweigert. Ich verstehe es so, dass der Betrag von 360 Millionen (bzw. lt. Bundesrechnungshof) nicht allein die Verfahrenskosten betrifft, sondern auch die Nachzahlungen, zu denen die Gerichte wahrscheinlich verdonnern. Sammelurteile dürften schwierig sein, weil es ggf. individuell Qualitätsmängel gab, verschiedene Zeiträume etc. Aber das ist nur mein laienhaftes Verständnis davon, ich bin kein Experte :-)
(5) gomes · 06. Juli 2025
Das heißt der Bund hat gesagt "wir nehmen unendlich viele Masken von jedem" und muss sich jetzt gegen tausende Händler juristisch wehren, weil man doch nicht alle nimmt? Selbst wenn, müssen da doch nur Präzedenzfälle geurteilt werden und nicht tausenden Einzelentscheidungen. Ich verstehe nicht, wie man da auf 360 Mio € an Rechtskosten kommt. Unfassbar das Ganze.
(4) thrasea · 06. Juli 2025
Der Artikel geht noch weiter: "Schon 2024 traf es laut Rechnungshof etwa Gelder aus dem Haushaltstitel für Aufklärungsmaßnahmen zu Gesundheit, sexuell übertragbaren Krankheiten und Drogenmissbrauch oder Patientensicherheit. Mehr als zwei Drittel der Gelder seien dafür nicht abgerufen und am Ende nicht für den gewünschten Zweck eingesetzt worden, sondern für die Kosten der Maskenprozesse."
(3) thrasea · 06. Juli 2025
»Das Ministerium«, heißt es dazu im BRH-Bericht, »berücksichtigte bei seiner Risikoprognose zu den Open-House-Streitigkeiten für das Jahr 2025 lediglich eine bestimmte Fallkonstellation«. Gezahlt werden müsse mit Geld aus dem Haushalt des Gesundheitsministeriums und hier mit Ausgabenresten, also mit Mitteln für Vorhaben, die nicht ausgeschöpft wurden." <link> Vermutlich werden die 360 Millionen also bei weitem nicht ausreichen.
(2) thrasea · 06. Juli 2025
@1 Das fragliche Open-House-Verfahren mit garantierter Abnahme aller angebotenen Masken zum Preis von 4.50€ pro Stück "hatte zu einer regelrechten Überflutung mit Masken geführt, zur Weigerung des Bundes, gelieferte Masken abzunehmen und in der Folge zu zahlreichen Prozessen mit Händlern. Allein das Risiko aus den Prozessen um das Open-House-Verfahren taxieren die Rechnungsprüfer auf 2,3 Milliarden Euro plus Zinsen und bezweifeln, dass das Ministerium dafür ausreichend Geld vorgesehen hat.
(1) gomes · 06. Juli 2025
Wie kann das 360 Millionen Euro Rechtskosten verursachen?
 
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