Berlin (dpa) - Die Länder wollen sensationsgierigem Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen Einhalt gebieten und dies zur Abschreckung unter Strafe stellen. Der Bundesrat beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen auch Aufnahmen […] mehr

Kommentare

7boersenbruder02. März 2018
NUR FÜR MINUSGEBER Für alle die, die ohne Sinn und Verstand gerne Minus verteilen. Achtet bitte strengstens darauf, dass ihr nicht euer Hirn anstrengt, sondern so vergebt. Plus sind hier unerwünscht. Ich finde es toll, wenn aus der Anonymität heraus etwas gemacht werden kann. Bestens geeignet für Kloppis, Hirnis und Blödis, hier könnt ihr euch jetzt austoben.
6Hannah02. März 2018
Ein Persönlichkeitsrecht nach dem Tod gibt es tatsächlich nicht. <link> Aber warum wird das nur auf Unfalltote beschränkt? Warum kein allgemeines Persönlichkeitsrecht auch für Verstorbene?
5boersenbruder02. März 2018
Gesetzlichkeiten gibt es ja schon, aber sie müssten auch mal angewendet und nicht nur angedroht werden, Egal ob es sich um Behinderung von Rettungsmaßnahmen oder Verbreitung von Fotos handelt. Aber leider geben sich ja dann auch noch Anwälte dazu her um solche Leute aus den Strafen herauszubekommen. Die Menschheit wird immer schadenfreudiger und geilt sich am Unglück anderer auf.
4dicker3602. März 2018
Warum bis zu 2 Jahre, ab 2 Jahre wäre besser, dann is nix mit Bewährung und wer über die sozialen Medien verteilt, gleich mal 100.000,- € Strafe. Vielleicht hilft das. @2 Selbstmord wird in der Regel mit dem Tode bestraft, da es diese Strafe in der EU nicht gibt, liegst Du oberhalb der Höchststrafe und damit bist Du raus, weil die Strafe fürs filmen niedriger einzustufen ist.
3gabrielefink02. März 2018
Ob Du zwei Jahre obendrauf bekommst, kann ich Dir nicht beantworten. Aber für Deinen pietät- und geschmacklosen Beitrag bekommst Du ein Minus! Zum Artikel und geplanten Gesetz: Richtig so!
2ircrixx02. März 2018
Da kann ich nur zustimmen. ... Aber ich zum Bleistift denke über einen möglichst spektakulären + verkaufsfördernden Selbstmord nach, den ich mit Action- und anderen Kameras filmen möchte. (Damit meine Witwe auch noch was davon hat, wenn sie die Videos verkauft.) Krieg ich dann noch zwei Jahre obendrauf?
1CashKarnickel02. März 2018
Richtig so!!! Ich würde die Strafen sogar noch wesentlich höher ansetzen!!! Widerlich solche Menschen!!!