Berlin - Der Bundesrat hat den Weg für die teilweise Cannabis-Legalisierung freigemacht. Ein Antrag auf Übersendung in den Vermittlungsausschuss, der das Vorhaben erheblich verzögert hätte, fand am Freitag keine Mehrheit. Zuvor hatte es einen für den Bundesrat ungewöhnlich emotionale Debatte ...

Kommentare

(9) thrasea · 23. März um 06:29
@7 Ich fürchte, @5 könnte recht haben – StVG § 24a Abs. 2 <link> und Anlage <link> Bisher wurde das in Medien nicht thematisiert? Die unionsgeführten Länder haben schon die zaghafte Verkehrsrechtsreform 2023 im Bundesrat blockiert und damit verhindert. <link> Beim Thema Cannabis, das sie aufs Blut bekämpfen, ist kaum mit Zustimmung zu einem Grenzwert oder einer Ergänzung im StVG zu rechnen.
(8) Pontius · 23. März um 05:35
<link> @6 Und darauf erstmal ein Bier samt Zigarette. Oder einen Kaffee?
(7) Pontius · 23. März um 05:35
@4 Man hat es nicht vergessen, eine Kommission wird "im Frühjahr" noch einen neuen Grenzwert bekanntgeben. Die tagen auch schon eine Weile - eigentlich sollte der Wert auch schon vor dem 1.4. stehen. Nun wird die Entscheidung erst im April erwartet. In wie weit @5 mit der Änderung der StVO recht hat, weiß ich nicht - nur die große Änderung zum Straßenverkehrgesetz 2023 war dies der Fall:
(6) michi9182 · 22. März um 21:50
Ist die Menschheit nicht schon dumm genug? Musst es jetzt noch gesellschaftlich anerkannt werden dass man Drogen nimmt? Warum legalisieren wir jetzt auch nicht Heroin, Ecstasy und Co. Wir wollen doch keinen Diskriminieren. Als ich das erste mal von der Legalisierung gehört habe dachte ich dass es ein Scherz ist.
(5) sachsetg · 22. März um 12:35
@4 das dürfte aber äußerst schwierig werden, da eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zustimmungsbedürftig im Bundesrat ist, was mir nach diesem Hin und Her eher unwahrscheinlich erscheint und damit würde die alte Regelung weiter gelten, was die zuständigen Führerscheinbehörden sicherlich verwaltungsrechtlich auch durchsetzen werden.
(4) Irgendware · 22. März um 12:24
@3: Dass man dies vergessen hat zu regeln ist dem Verkehrsminister inzwischen auch aufgefallen. Der zulässige THC-Wert wird nicht bei 0,0 liegen. Was auch absolut sinnvoll ist, da THC sich noch lange nachweisen lässt, auch wenn es schon längst keine Wirkung mehr hat.
(3) sachsetg · 22. März um 12:06
Dann wird die Polizei ab 01.04. wohl einige Führerscheine einsammeln, was einigen Personen sicherlich den Job kosten wird. Tolles Gesetz. Vile Spaß den Personen, welche die Legalisierung nutzen möchten.
(2) Irgendware · 22. März um 12:00
Na geht doch. Die Entkriminalisierung wird die Justiz und Polizei langfristig entlasten, der Eigen- und Kommunenanbau nimmt dem Schwarzmarkt den Wind aus den Segeln. Win-Win. Nur den Weg für den geregelten kommerziellen Vertrieb hat man verpasst, da hätte der Staat auch noch Steuern einnehmen können.
(1) AlfredD · 22. März um 11:54
Ich bin dagegen. Es fahren schon genug besoffen, nun auch noch viele breit oder sogar eine Kombination aus beidem. Gibt es eigentlich schon Grenzwerte mit wieviel "Breitsein" man noch Fahren darf und wie wird das festgestellt ?
 
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