
Berlin (dts) - Der Bundesrat entscheidet heute darüber die so genannte Schuldenbremse für Bund und Länder in der Verfassung zu verankern. Die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei- Drittel-Mehrheit gilt als sicher. Länder sollen dann ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen
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