Berlin (dpa) - Eine vorläufige Erhöhung des Hartz-IV-Satzes ist aus Sicht des Bundesarbeitsministeriums nicht möglich. Ohne eine ausreichende rechtliche Grundlage könnten höhere Regelsätze nicht ausgezahlt werden, sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin. Das Sozialgesetzbuch verlange dafür ein ...

Kommentare

(3) TerenceChill · 13. Februar 2011
5-Euro-Debatte verschleiert Kahlschlag bei Hartz IV: <link>
(2) Die_Mama · 13. Februar 2011
Dann aber auch keine Streichung des Rentenbeitrags für Hartz4-Empfänger. Aber das wird bestimmt schon ab dem 1.1. durchgezogen.
(1) bangbuex51 · 13. Februar 2011
...aber bei der Steuersenkung sollen Klimmzüge gemacht werden, die, so vermute ich, wieder mal nicht der Verfassung entsprechen.
 
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