Berlin (dpa) - In Deutschland gilt bald die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Bis zum Dienstag müssen Beschäftigte etwa von Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Arztpraxen gegen das Coronavirus geimpft sein und entsprechende Nachweise vorlegen. Ab Mittwoch können Gesundheitsämter nach […] mehr

Kommentare

4anddie14. März 2022
Ich glaube, zu Bußgeldern in einigen Bundesländern wird es gar nicht kommen, da werden die Beschäftigten dann doch eher kündigen. Es gibt derzeit genügend Branchen, die händeringend auch ungelerntes Personal suchen und dann teilweise angenehmere Arbeitszeiten oder weniger körperlich anstrengendes Tätigkeiten haben.
3Pontius14. März 2022
@2 So wird Politik gemacht, wenn man sie von oben bestimmt bekommt und sie nicht umsetzen will.
2KonsulW14. März 2022
Das ist doch ein totales Durcheinander.
1Moritzo14. März 2022
Interessant ist das die ohnehin schon überlasteten Gesundheitsämter als Vollstrecker der Teilimpfpflicht missbraucht werden. Oder bekommen die jetzt extra dafür mehr Personal. Wohl kaum, denn nach den 20.03. haben die auch mehr Luft und Zeit um sich ausgiebig mit den Impfunwilligen zu beschäftigen. Wie man im Artikel liest muss viel geprüft, gemahnt und am Ende auch noch vollstreckt werden. Ja, das sind wichtige Aufgaben, die nur ein Gesundheitsamt leisten kann...