Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat den geplanten Warnschussarrest für junge Straftäter auf den Weg gebracht. Das verlautete aus Regierungskreisen. Bei einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe kann dann zusätzlich ein Arrest verhängt werden, um junge Täter abzuschrecken. Bislang ist ein Arrest ...

Kommentare

(4) Perlini · 18. April 2012
@3 Wie häufig werden denn eigentliche Morde mit schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (fälschlicherwiese) ausgelegt? Und auch bei Mord sollte einer eine zweite Chance bekommen, was ja auch unser Strafgesetz vorsieht. Gerade bei jungen Mördern.
(3) Chris1986 · 18. April 2012
@2 jugendliche Straftäter bekommen genug zweite Chancen aber bei Delikten wie Mord (was nunmal allzugerne als schwere Körperverletzung mit Todesfolge ausgelegt wird) hat man keine zweite Chance verdient, die hat das Opfer nämlich auch nicht, genau so wenig wie die Familie des Opfers die ihr Leben lang damit leben muss.
(2) Perlini · 18. April 2012
@1 Und, was ist so schlimm daran?
(1) k416392 · 18. April 2012
Was bringt die Erhöhung von 10 auf 15 Jahre, wenn sowieso keiner wegen Mordes, sondern immer nur wegen Totschlags oder schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wird und junge Täter nur ein "Böse böse" bekommen, weil man ihnen ja nicht die Zukunft verbauen will. Die Gerichte sollten endlich die bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen und Strafen verhängen statt mit Watte zu werfen!
 
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