Berlin (dpa) - Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland soll ab 1. Oktober ein Mindestlohn von 12 Euro gelten. Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für die Erhöhung der Lohnuntergrenze. Damit gab die Ministerrunde grünes Licht für die […] mehr

Kommentare

7AS124. Februar 2022
@6 Diese Tatsache haben weder die Gewerkschaften noch die SPD jemals begriffen. Siehe die "Wirtschaftspolitik" der SPD in den 1970er-Jahren, als die FDP nur mit Mühe das Schlimmste verhindert hat. Trotzdem gab es kombiniert hohe Inflations- und Arbeitslosenquoten. Jeder Volkswirt kennt die Lohn-Preis-Spirale, aber sowohl damals als auch heute ist das wohl im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik in der genannten Partei unbekannt.
6Shoppingqueen23. Februar 2022
Auch das wird die Inflation befeuern...
5AS123. Februar 2022
@4 1. Von Erfolgsáussichten habe ich nicht gesprochen. 2. Das Mindestlohngesetz hat die Belange der Sozialpartner durch die Einrichtung der Mindestlohnkommission hinreichend berücksichtigt. Das ist jetzt nicht der Fall - und das ist ein entscheidender Unterschied. Angesichts der Rechtsprechung der vergangenen 2 Jahre durch das BVerfG sind die Erfolgsaussichten sicher gering, aber anstelle der Sozialpartner würde ich es auf jeden Fall versuchen.
4thrasea23. Februar 2022
@3 Wie viele Verfassungsbeschwerden gab es denn bisher schon gegen das Mindestlohngesetz und wie viele waren erfolgreich? 😉
3AS123. Februar 2022
@2 Die Sozialpartner mit einer Verfassungsbeschwerde wegen unzulässigem staatlichen Eingriff in Art9 Abs 3 GG?
2thrasea23. Februar 2022
@1 Wer sollte klagen und warum?
1sumsumsum23. Februar 2022
da wird dann wohl geklagt und das allerschlimmste ist das kräftig steigende preise die erhöhung schon aufgefressen haben bevor man die bekommt