Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will von häuslicher Gewalt betroffene Menschen mit einer Fußfessel für den Täter künftig besser schützen. Dazu hat das Kabinett eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Ob der Entwurf noch vor der Wahl am 23. Februar im Bundestag […] mehr

Kommentare

7Pontius09. Januar 2025
@3 Warum beziehst du dich denn nur auf Frauen? "von häuslicher Gewalt betroffene Menschen" betrifft alle Geschlechter. Und Tötungsdelikte sind neben schweren Körperverletzungen die natürliche "Konsequenz" bzw. die bestehende Bedrohungslage, welche zur Verurteilung oder Anordnung der Fußfessel führt - die gibt es nicht, nur weil dein*e Partner*in dich als Backblech bezeichnet hat.
6thrasea08. Januar 2025
@3 Warum stellst du Tötungsdelikte infrage?«Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen eine konkrete Gefahr insbesondere für Leib und Leben des Opfers besteht» Da hast du die Erwähnung.In der Formulierungshilfe steht in der Begründung folgender erster Satz: "Die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Maßnahme des Gewaltschutzgesetzes kann im Einzelfall dazu beitragen, dass Tötungsdelikte oder schwere Körperverletzungen vermieden werden."
5Dr_Feelgood_Jr08. Januar 2025
@3 Warum so spitzfindig?
4Sonnenwende08. Januar 2025
Jeder Femizid, der verhindert werden kann, weil die Expartner der betroffenen Frauen mit der Fußfessel sichtbar gemacht werden, ist das wert. Und natürlich auch jede andere Form von Gewalt, die damit verhindert werden kann. @1 Die Fußfessel als Möglichkeit in Bundesgesetz einzubringen wurde von den Unionsparteien vorgeschlagen.
3GeorgeCostanza08. Januar 2025
@2 ein Tötungsdelikt an Frauen wird im Artikel mit keinem Wort erwähnt. Es geht (erstmal) um Gewalt gegen Frauen.
2Pontius08. Januar 2025
Jeden Femizid (es trifft zu einem Großteil Frauen), den man damit verhindern kann, ist eine gute Sache.
1nonam08. Januar 2025
da macht merz sicher nicht mit