Berlin (dts) - Das Bundesinnenministerium will ausdrücklich verbieten, dass in der Wahlkabine mit Smartphones gefilmt oder fotografiert wird. Wie der "Spiegel" berichtet, soll eine entsprechende Regelung noch vor den Bundestagswahlen verabschiedet werden. "Zum Schutz des Wahlgeheimnisses" soll in […] mehr

Kommentare

11Willi471126. Februar 2017
Es könnte natürlich auch gemeint sein das der böse Russe per Smartphone noch in der Wahlkabine Anweisungen erteilt und die Wahl manipuliert. Gilt das Smartphone Verbot auch für die Wahlvorstände? Die ja Zwischenstände über die Anzahl der Wähler zu bestimmten Zeiten weiterleiten müssen. Bekommen die ein Telefon mit Wählscheibe gestellt?
10Willi471126. Februar 2017
Die Misere will sich mal wider wichtig machen das ist alles. Erstes gibt es extra Sichtschutzwände - Kabinen. Zweitens muss der Wahlvorstand eh darauf achten das das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auch eine 2.te Person in einer Wahlkabine ist nicht zulässig. Gleiches gilt zB bei starkem Andrang-Warteschlange ist auch zu unterbinden Vermutlich will der Fake News Minster Nr 1 nach der Wahl erklären er habe massenhafte Ausspähungen Verletzung des Wahlgeheimnis verhindert.
9smailies25. Februar 2017
@8 : Aber da geht es dann um die Anordnung der Wahlkabinen. Oder deren Beschaffenheit. Dazu braucht es kein Gesetz sondern einen Hniweis an die Aufsicht der Wahlräume und deren Aufbau.
8Mr.Twister25. Februar 2017
@7 Eine Wahl muss geheim durchführt werden, und wenn einer mit dem Handy in die Kabine geht ist dieser Wahlgrundsatz gefährdet. Nehmen wir an ich fülle grade meinen Stimmzettel aus und mein Nebenmann der sein Handy dabei hat knipps ein Bild davon und macht es später öffentlich zugänglich. Hier wäre für mich ein Sinn des Gesetzes, das andere Wähler geschützt werden und ihre Wahl geheim durchführen können.
7smailies25. Februar 2017
@1 : Also, dann durchdenken wir das mal. Jeder muss sein Handy bei der Wahl im Lokal abgeben. Wird dann eine Leibesvisitation gemacht, ob er ein 2. dabei hat? Steht dann einer in der Wahlkabine dabei und kontrolliert? Und wie verhinderst du diese Aktionen, wenn es um die Briefwahl geht? Wo ist überhaupt der Sinn des Gesetzes? Warum darf ich kein Foto von meinem Wahlschein machen? Welche Strafe solle es geben, wenn man doch filmt? Wahlrechtsentzug?
6tastenkoenig25. Februar 2017
@4 : Naja, aber da stünde ja der Aufwand bzw. die Investition in keinem Verhältnis zum Ertrag. Das Smartphone haben heute die meisten eh in der Tasche stecken.
5Willi471125. Februar 2017
Der Fake New Minister Nr.1 hat wieder mal neue Ideen
4Lady_Clarissa25. Februar 2017
@3 Das kann man so nicht unterbinden, denk' mal an Kugelschreiberkameras oder in der Brille, im Knopf ..... Da gibt es so viele Möglichkeiten das zu dokumentieren.
3tastenkoenig25. Februar 2017
Schon, aber man kann so Szenarien unterbinden wie z.B. "ich verkaufe meine Stimme und mache ein Beweisfoto"
2Lady_Clarissa25. Februar 2017
Solange ich andere nicht damit ausspioniere, sollte das nicht verboten werden. Dann müsste man ja auch verbieten die Leute nach der Wahl anzusprechen ob sie einem verraten wie sie gewählt haben. Wenn einer seine Wahl öffentlich machen möchte ist das seine reine Privatsache!
1Mr.Twister25. Februar 2017
Dieses Verbot ist überfällig denn Handys haben in der Wahlkabine nichts zu suchen, hab ich schon öfters gesehen das die Leute mit ihren Smartphones zur Wahl gehen.