Karlsruhe (dpa) - Er stimmte der Samenspende für seine damalige Freundin zu, wollte das Kind aber später nicht - Unterhalt zahlen muss der Mann dennoch, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der BGH wies die Revision des Mannes aus dem Schwäbischen zurück. Willigt ein Partner in eine ...

Kommentare

(12) msch13 · 24. September 2015
"Nach einer fast siebenjährigen Beziehung hatte der zeugungsunfähige Mann der Samenspende 2007 schriftlich zugestimmt, um den Kinderwunsch seiner damaligen Partnerin zu erfüllen" ...."Schließlich hatte der Mann beim Hausarzt handschriftlich erklärt, dass er «für alle Folgen einer eventuell eintretenden Schwangerschaft aufkommen» und die Verantwortung übernehmen werde" - also folglich gilt der juristische Grundsatz: pacta sunt servanta (Verträge sind einzuhalten)
(11) Wasweissdennich · 23. September 2015
@10 es geht nicht wirklich um das Mädchen, nur darum woher die Kohle für dessen Unterhalt kommt, als Vater ist er ja eh nicht zu gebrauchen
(10) Dakami · 23. September 2015
Zum Glück geht es ja nur um Soße und nicht um ein 7 Jähriges Mädchen. Wie seit Ihr denn drauf :(
(9) FreiBier · 23. September 2015
@7 @8 Mit der Abgabe der Soße hat er zugestimmt. Hätte sich nach der Trennung nur drum kümmern müssen, das zu widerrufen ;)
(8) astra0810 · 23. September 2015
@7 sehe ich genau so!
(7) flowII · 23. September 2015
hm .. mus der partner bei einer kuenstlichen befruchtung zustimmen?!? dass ist doch einzig die entscheidung der frau
(6) k78544 · 23. September 2015
er soll zahlen. Er war ja auch dafür, nur weil er jetzt nicht will, kann er sich nicht aus der Verantwortung ziehen.
(5) astra0810 · 23. September 2015
ähm na dann ist doch alles klar! danke @4
(4) Wizzard39 · 23. September 2015
@3 der zeugungsunfähige Mann
(3) astra0810 · 23. September 2015
moment mal sehe ich das richtig, dass es eine künstliche Befruchtung der Frau durch den DIESEN Mann nachweißlich gegeben haben soll und nun will er nicht dafür zahlen, weil es an einer Vaterschaftsanerkennung fehlt? Wenn das so ist, spielt es doch keine Rolle. Wenn die Vaterschaft eindeutig festgestellt ist, dann braucht es auch keiner Vaterschaftsanerkennung?!
(2) Knuffelpack · 23. September 2015
Wenn er es bei der Geburt angenommen hat als sein Kind und er als Vater eingetragen ist wird ihm wohl nix anderes übrig bleiben denk ich. Und ich denke mal das das Kind bei der "befruchtung" von beiden Seiten gewollt war. Von daher wäre ich auch für Zahlen!
(1) blonderbengel · 23. September 2015
Er sollte zahlen!
 
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