Karlsruhe (dpa) - Er stimmte der Samenspende für seine damalige Freundin zu, wollte das Kind aber später nicht - Unterhalt zahlen muss der Mann dennoch, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der BGH wies die Revision des Mannes aus dem Schwäbischen zurück. Willigt ein Partner in eine ...