Karlsruhe (dpa) - Der Schallschutz in Eigentumswohnungen beschäftigt heute den Bundesgerichtshof. Ein Eigentümer ist gegen den über ihn lebenden Wohnungsinhaber vor Gericht gezogen, weil dieser den alten Teppichboden durch Parkett ersetzt hat. Dadurch wurde es lauter in der unteren Wohnung. Der ...

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