Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof entscheidet heute über die Frage, wann Zigarettenwerbung im Internet erlaubt ist. Die Verbraucherzentralen haben einen niederbayerischen Tabakhersteller verklagt. Sie störten sich an einem Werbefoto auf der Homepage des Unternehmens. Darauf waren vier gut ...

Kommentare

(4) darkkurt · 06. Oktober 2017
@2: Weder der Konsum noch der Verkauf, sondern WERBUNG für Tabakprodukte ist verboten. Also: der Staat verhindert, dass seine Steuereinnahmen durch Werbung GESTEIGERT werden... wo ist da die Heuchelei?
(3) oberhoschi · 06. Oktober 2017
Was, auf der Homepage des Unternehmens war ein positiver Eindruck für das eigene Produkt? Wie schändlich!
(2) k293295 · 06. Oktober 2017
Es ist blanke Heuchelei, wenn der Staat Tabaksteuern kassiert, aber propagiert, Rauchen ist tödlich. An Mord darf der Staat nicht verdienen, sonst ist er Beihelfer. Entweder wird Tabak verboten ODER versteuert, aber nicht beides!
(1) seepferd · 05. Oktober 2017
Und wenn die vier jungen Leute nicht gut gelaunt, sondern griesgrämig, gepafft hätten hätte sich keiner daran gestört? Oder stört man sich das es vier junge Leute waren und keine alten Knacker (evtl. Altersdiskriminierung)? :D .....Am besten ganz auf Werbung verzichten. Dann wird keinem suggeriert was gut, was schlecht, was falsch, was richtig ist. Vor allem wird man dann am TV (sofern das noch einer guckt) nicht alle paar Minuten mit "kaufe kaufe kaufe" usw. zugemüllt
 
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