Karlsruhe (dts) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute in einem Grundsatzurteil das Recht auf menschenwürdiges Sterben gestärkt. Die Richter sprachen den wegen versuchten Totschlags verurteilten Anwalt Wolfgang Putz frei. Der Jurist hatte seiner Mandantin geraten, den Ernährungsschlauch ...

Kommentare

(2) k235880 · 25. Juni 2010
fantastisch!!! Ein wichtiger Schritt zurück zum menschenwürdigen Sterben, dass durch die Technisierung der Medizin leider in manchen Fällen ad absurdum geführt wird. Ich bin sehr erleichtert über dieses Urteil!
(1) LordIntruder · 25. Juni 2010
Endlich wird der Rechtsprechung mal etwas FÜR den Willen des Patienten und damit FÜR die Patientenverfügung getan, denn so mancher Arzt scheint die ethische Verpflichtung, Leben zu retten und zu erhalten, mit dem Zusatz "um jeden preis und ungeachtet des Willens des Patienten" versehen zu haben.
 
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