
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Verfahren zu Falschbehauptungen in sozialen Netzwerken zunächst auf Eis gelegt. Diese Vorgehensweise wurde von dem Gericht in Karlsruhe bekanntgegeben, da der Senat auf eine anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg warten möchte.
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