Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Urteil fest. Einem Autohaus aus dem ...