Karlsruhe (dts) - Die direkte Bindung des Gas- an den Ölpreis ist nicht zulässig. Das geht aus einem heute verabschiedeten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hervor. Die Gasversorger dürfen ihre Preise damit nicht mehr unmittelbar an die Preisentwicklungen auf dem Heizölmarkt ...

Kommentare

(6) DORNI-NET · 24. März 2010
Ja egal wie beim Steigenden Preis sind sie innerhalb von Millisekunden dabei und geben ihn an uns weiter beim fallenden Preis könnte man meinen man sei in einer deutschen Amtsstube gelandet. Wobei ich tue den Beamten unrecht die sind dagegen sehr schnell.
(5) galli · 24. März 2010
Denkt jemand denn es wird billiger? Versorger begründen es dann mit "Beschaffungskosten sind gestiegen". Hast vollkommen Recht@4
(4) k11956 · 24. März 2010
Na dann könne ja die Gaspreise endlich unabhängig vom Ölpreis steigen. Die Bindung an den Ölpreis wurde eh nur dann genutzt, wenn der Ölpreis gestiegen ist.
(3) k143635 · 24. März 2010
Das sagt letztentlich garnichts über den zukünftigen Gaspreis aus. " Die DIREKTE Bindung" heist ja wohl, dass indirekt sehr wohl der Ölpreis ausschlaggebend ist. Die Abzockermultis haben schon immer einen Weg gefunden, an das Geld des kleinen Mannes heranzukommen.
(2) slowhand · 24. März 2010
Endlich, nun müssen wir nur noch abwarten bis sich das auch bei den Gasversorgern herumgesprochen hat. Dann KÖNNTE das Gas günstiger werden.
(1) Wikinger_de · 24. März 2010
Was würden wir ohne den BGH machen. Dort ist die einzige Möglichkeit eine gewisse Gerechtigkeit herzustellen. Ich bewundere die Richter, die sicher mit viel Mut ihre Entscheidungen ( auf der Grundlage unserer gültigen Gesetze ) treffen.
 
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