Karlsruhe (dts) - Die direkte Bindung des Gas- an den Ölpreis ist nicht zulässig. Das geht aus einem heute verabschiedeten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hervor. Die Gasversorger dürfen ihre Preise damit nicht mehr unmittelbar an die Preisentwicklungen auf dem Heizölmarkt ...