Düsseldorf, 25.04.2018 (lifePR) - Das Angebot des Werbeblockers Adblock Plus stellt keine gezielte Behinderung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Geklagt hatte der Springer Verlag. Dieser stellt seine ...