
Der Wiederverkauf gebrauchter Software hat häufiger schon zu Auseinandersetzungen geführt. Für die europäische Union lag eine Vorabentscheidung ( AZ.: C 128/11 ) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vor, nach der auch heruntergeladene Software weiterverkauft werden darf. Gesetzeswidrig ist es ...