@
6
. Ihm wird vorgeworfen, etwas "vorbereitet" zu haben. Die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat ist strafbar
<link> , genau wie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
<link> , aber der bloße Verdacht rechtfertigt keine Abschiebung. Dazu braucht es eine Verurteilung. @
2
: Was hat er in Tunesien verbrochen? Aber es muss ja einen Grund gegeben haben, warum er Tunesien verlasssen hat.