Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht sieht keine Hindernisse mehr für die Abschiebung des in Hessen inhaftierten Terrorverdächtigen Haikel S. aus Tunesien. Das Gericht lehnte einen  Eilantrag des als Gefährders eingestuften Mannes gegen seine drohende Abschiebung ab. Erst Ende vergangener […] mehr

Kommentare

10thrasea27. März 2018
@9 Dann muss im Rahmen der Auslieferung aber sichergestellt werden, dass bei einer eventuellen Verurteilung in Tunesien keine Todesstrafe verhängt wird. Tunesien hat zwar seit den 90ern die Todesstrafe nicht mehr vollstreckt, aber sie kann wohl immer noch verhängt werden.
9k29329527. März 2018
@8 : Ok! Anklage in seinem Heimatland + Auslieferungsantrag ist ne Hausnummer. Tunesien ist ja nicht mehr Ben Alis Willkür, auch wenn es nicht perfekt ist.
8darkkurt27. März 2018
@7 : allerdings droht ihm in seinem Heimatland wegen einer (möglichen) Beteiligung an einem tödlichen Anschlag (Bardo-Museum, 2015) eine Anklage, das hessische Innenministerium schätzt die Terrorgefahr daraus folgend als sehr hoch ein (einen Auslieferungsabtrag gibt es wohl auch) <link>
7k29329527. März 2018
@6 . Ihm wird vorgeworfen, etwas "vorbereitet" zu haben. Die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat ist strafbar <link> , genau wie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung <link> , aber der bloße Verdacht rechtfertigt keine Abschiebung. Dazu braucht es eine Verurteilung. @2 : Was hat er in Tunesien verbrochen? Aber es muss ja einen Grund gegeben haben, warum er Tunesien verlasssen hat.
6lone_wolf27. März 2018
@all: Trotzdem muss er irgendetwas getan haben, sonst wäre er den Behörden bestimmt nicht aufgefallen. Sonst würde man ihn ja nicht festhalten. Sei es jetzt Abschiebehaft oder einfach nur eine Art "Sicherungsverwahrung", damit er nicht untertauchen und vom Radar verschwinden kann.
5k29329527. März 2018
@3 : In der News steht beides - <<des in Hessen inhaftierten Terrorverdächtigen Haikel S. aus Tunesien. Das Gericht lehnte einen Eilantrag des als Gefährders eingestuften Mannes>> - die Inhaftierung von Leuten, denen keine Schuld bewiesen ist, gefällt mir trotzdem nicht. Bei U-Haft muss es neben dem dringenden Tatverdacht noch weitere Haftgründe geben. Hier wird aber die Strafe Abschiebung ausgesprochen, obwohl es keinerlei Anklage gibt.
4Hannah27. März 2018
Kurz gegooglelt: Nach Ansicht des Gerichts ist der Mann kein Verdächtiger (mehr). <link> Kein Tatverdacht, nur "Gefährder". Es reicht also nicht einmal für eine Anklage. Aber nett, wie auch DPA die Begriffe vermengt. "Gefährder" sind Menschen, die nichts getan haben, darf man nicht oft genug sagen.
3Hannah27. März 2018
@2 : "Gefährder" werden auch in Deutschland nicht vor ein Gericht gestellt. "Gefährder" ist ein neu erfundener Begriff für Menschen, die nichts getan haben. Aber die Behörden vermuten(!), sie könnten vielleicht in Zukunft etwas tun. Wenn sie wirklich etwas getan hätten, wären es keine "Gefährder", sondern Verdächtiger oder Angeklagter. ... @2 : In der News steht nicht "Gefährder", sondern Verdächtiger. Wurde das geändert oder hast du die News nicht gelesen?
2MoonmanXL27. März 2018
@1 ich kann Dir nur zustimmen. Ich habe ien Problem mit einem abgeschobenen Gefährder. Wird der in Tunesien vor gericht gestellt oder darf der dort als freier Mann rumlaufen ?
1Troll27. März 2018
Tunesien ist jetzt an sich kein Land, in dem eine besondere Gefahr herrscht, so daß wir denen Asyl gewähren müßten. Daher finde ich die Abschiebung schon angebracht. Aber wenn es anders wäre, würde ich es nicht gut finden, wenn die Entscheidung nur aufgrund eines Verdachtes gefallen wäre. Das wäre entgegen unserer Rechtsprinzipien und der Undschuldsvermutung.