
Garching, 01.04.2026 (PresseBox) - Das Bundesministerium für Verkehr fördert ab dem 15. April 2026 die nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes sowie
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