Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht verhandelt heute in Erfurt darüber, ob private Arbeitgeber ein generelles Kopftuchverbot für Arbeitnehmer in ihrem Unternehmen aussprechen dürfen. Die Drogeriemarktkette Müller pocht auf ihre Kleiderordnung, nach der Mitarbeiter mit Kundenkontakt keinerlei […] mehr

Kommentare

2bs-alf30. Januar 2019
Natürlich ! Schön das es noch so mutige Arbeitgeber gibt. Wer ein Problem mit dem abnehmen des Kopftuches hat, soll das einfach vorher klären und dann gegebenen falls, auf den Job verzichten.
1quasimodo5230. Januar 2019
Ich fasse es nicht: warum muss darüber verhandelt werden? Seit wann darf ein Chef keine Kleiderordnung bestimmen? Sie hätte sich ja dort nicht bewerben brauchen, aber andererseits hätte ich als Chef im Bewerbungsgespräch das zur Sprache gebracht, und wenn sie meinte, ein Kopftuch tragen zu müssen (was nirgendwo im Koran steht, es ist eine falsche Auslegung - Frauen sollen ihren Schmuck verbergen, und einige meinen, die Haare der Frau sei ja auch Schmuck!), hätte ich sie nicht angenommen! Q52