
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung einer entscheidenden Frage zur Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gebeten. Im Zentrum steht die Berechnung der Höchstdauer von Arbeitnehmerüberlassungen im Falle eines Unternehmensverkaufs. Dieser
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