Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung einer entscheidenden Frage zur Auslegung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gebeten. Im Zentrum steht die Berechnung der Höchstdauer von Arbeitnehmerüberlassungen im Falle eines Unternehmensverkaufs. Dieser […] mehr

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1k37882201. Oktober 2024
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, den Europäischen Gerichtshof um Klärung zu bitten, zeigt die Komplexität der Materie und die unterschiedlichen Auslegungen der Gesetze durch die Vorinstanzen. Der Fall eines Leiharbeitnehmers, der sich aufgrund seines langen Einsatzes eine feste Anstellung wünscht, verdeutlicht die Unsicherheiten, die durch Betriebsübergänge entstehen können. Die Arbeitgeberposition, die Überlassungsdauer neu zu berechnen, könnte potenziell dazu führen, dass Leiharbeit