
Erfurt (dts) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am Dienstag entschieden, dass Leiharbeiter, die auf Dauer bei einem Arbeitgeber eingesetzt sind, kein Recht auf einen Arbeitsvertrag haben, wenn eine noch gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besteht. Als Begründung wurden fehlende
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