Erfurt (dts) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am Dienstag entschieden, dass Leiharbeiter, die auf Dauer bei einem Arbeitgeber eingesetzt sind, kein Recht auf einen Arbeitsvertrag haben, wenn eine noch gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besteht. Als Begründung wurden fehlende […] mehr

Kommentare

3Missyweb12. Dezember 2013
Arbeitnehmerüberlassung Schimpft sich das in Blenderversion. Gib dem Kind ein anderen Namen ist es denn ein anderes Kind? Und die Sanktionen im SGB hat es möglich gemacht, das Millionen erpressbar sind und keine Lohnautonomie mehr haben. Grundrechte verletzt. Befristete Stellen Vollzeitstellen, halbiert und lassen sich den Arbeitnehmer vom Steuerzahler "also wir alle" subventionieren.Keine Marktregulierung sondern ausbluten von unten nach oben. <link>
2k45207411. Dezember 2013
Es gibt KEINE so gen. «Leiharbeiter» im deutschsprachigem Raum, denn eine 'Leihe' ist immer kostenlos, wie z.B. eine Tasse Zucker von der Nachbarin ...! Deutsche Unternehmen aber mieten sich Arbeiter gegen Bezahlung bei Arbeitervermieterfirmen, die dann nur als MIETARBEITER in einschlägigen Gesetzen bezeichnet werden dürfen, um Missverständnisse zu vermeiden ...! Das kommt dabei heraus, wenn Lobbyisten bzw. ihre Berater die Gesetzestexte der Politik-Möchtegerne-Elite wortwörtlich vorschreiben ..
1Missyweb10. Dezember 2013
Nur die fehlende Sanktion für den "Leihsklaven" hat man NICHT vergessen. 3 Jahre ..... täglich Kündbar. Kein Recht auf ein Arbeitsvertrag? Billige Ausrede um Lohn zu sparen. Leiharbeiter müssen mehr Verdienen als die Stammbelegschaft (so war es vor der Arbeitnehmer Entrechtung's Reform) Sollten wir unsere Politiker vielleicht auch mal als Leih-Diener einsetzen in Krisen Gebieten am besten für 1 € Aufwandsentschädigung! Inzwischen gehört doch fast jedes Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht.